Förderverein
St. Klemens e.V.
Alfred Thiemann, Vorsitzender
eMail:
Der Förderverein St. Klemens wurde 2004 von ehemaligen Absolventen unseres Studienheims und unserer Schule gegründet und zur Eintragung ins Vereinsregister Brakel gebracht. Sein Status ist rein bürgerlichen Rechts, er untersteht nicht zugleich auch dem kath. Kirchenrecht.
Hier stehen all die Fragen, die wir uns auch immer wieder stellen:
Warum machen wir das eigentlich?
Was machen wir denn da?
Warum gleich einen Verein gründen?
Unsere Ziele lassen sich in einem Satz zusammenfassen: Die klementinische Gemeinschaft soll erhalten, gefördert und gepflegt werden. Wie wir das konkret angehen möchten, dazu haben wir einige Vorstellungen zusammengetragen und einiges davon auch schon begonnen.
In der Mitgliederversammlung 2016 wurde auf Beschluss der anwesenden Mitglieder die Gründungssatzung des Fördervereins vom 4. Mai 2004 aktualisiert. Die jetzt gültige Fassung lautet wie folgt:
Satzung des Förderverein St. Klemens e.V.
§ 1
Name, Sitz, Geschäftsjahr
1) Der Verein führt den Namen „Förderverein St. Klemens e.V.“
2) Der Verein hat seinen Sitz in Bad Driburg.
3) Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
§ 2
Präambel
1) Der Verein verfolgt das Ziel, das Lebenswerk von Prälat Bernhard Zimmermann aufzuarbeiten, zu sichern und fortzuschreiben. Er hat im Jahr 1922 für junge Erwachsene mit abgeschlossener Berufsausbildung ein Studienheim zur Erlangung der Allgemeinen Hochschulreife gegründet, seinerzeit die erste Einrichtung dieser Art im ganzen deutschen Sprachraum. Diese, ursprünglich nur auf Interessenten für das Theologiestudium und den Priesterberuf ausgerichtete Schule, verwirklichte Bildungsideale, die sich ab den 1960er Jahren flächendeckend als sog. „Zweiter Bildungsweg zum Abitur“ in Deutschland etablierten.
2) Prälat Zimmermanns Verdienste um die Erwachsenenbildung wurden unter anderem durch Verleihung des Bundesverdienstkreuzes 1. Klasse (1954) und der Ehrenbürgerschaft seiner Heimatstadt Bad Driburg (1953) gewürdigt. Der Verein pflegt das kulturelle Erbe von Prälat Zimmerman. Er ist Träger eines Archivs, in dem die Dokumente zur Geschichte des von ihm gegründeten Studienheims St. Klemens und des Clementinums sowie ihrer Studierenden und Mitarbeiter aufgearbeitet werden.
3) Der Verein wird es zusätzlich als seine Aufgabe ansehen, allgemeine kirchliche, pastorale, soziale und kulturelle Aspekte vor allem im Bereich der katholischen Kirche bei der Verwirklichung seiner Ziele einzubeziehen.
§ 3
Zweck
1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
2) Der Vereinszweck ist die Mittelbeschaffung zur Förderung kirchlicher Zwecke sowie der Förderung der Volks- und der Berufsbildung. Diese Mittel sind insbesondere an
weiterzugeben, die diese Mittel ausschließlich und unmittelbar für die geförderten Zwecke zu verwenden haben.
3) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Beschaffung von Mitteln durch Beiträge, Spenden und Veranstaltungen, die der ideellen Werbung für den geförderten Zweck dienen.
4) Daneben ist die Förderung der Kultur Vereinszweck. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch
§ 4
Selbstlose Tätigkeit
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
§ 5
Mittelverwendung
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
§ 6
Ausgaben
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 7
Beendigung des Vereins
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an das Bonifatiuswerk der deutschen Katholiken in Paderborn, das es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige oder kirchliche Zwecke, insbesondere für die Aus- und Weiterbildung von Priestern in der Diaspora zu verwenden hat.
§ 8
Mitgliedschaft
1) Mitglieder des Vereins können sein:
2) Voraussetzung für den Erwerb der Mitgliedschaft ist die schriftliche Beitrittserklärung mit dem Abbuchungsauftrag zur Entrichtung des Mitgliedsbeitrages. Die Einziehung des Mitgliedsbeitrages ist zugleich die Bestätigung über die Aufnahme in den Verein.
3) Auf Vorschlag des Vorstandes kann die Mitgliederversammlung Ehrenmitglieder auf Lebenszeit ernennen.
4) Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Ausschluss oder Austritt aus dem Verein.
§ 9
Organe des Vereins
Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung, der Vorstand und die Beiräte.
§ 10
Vorstand
1) Den Vorstand bilden:
2) Den Vorstand im Sinne von § 26 BGB bilden der Vorsitzende, die zwei Stellvertreter, der Schatzmeister und der Schriftführer.
3) Der erste Vorsitzende und der Schatzmeister sind berechtigt, den Verein gerichtlich und außergerichtlich allein zu vertreten.
4) Von den stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schriftführer können nur zwei gemeinsam den Verein gerichtlich und außergerichtlich vertreten.
§ 11
Wahl und Amtsdauer des Vorstandes
1) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von drei Jahren gewählt. Die Neuwahl oder Wiederwahl der Vorstandsmitglieder ist zulässig.
2) Wird die Amtszeit von drei Jahren bei nicht rechtzeitiger Neuwahl des Vorstandes überschritten, bleibt der gewählte Vorstand weiterhin im Amt.
3) Scheidet ein Mitglied des Vorstandes vorzeitig aus, so kann der Restvorstand bestimmen, dass die Aufgaben des ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedes kommissarisch von einem Mitglied des Vorstandes oder des Beirates bzw. der Beiräte weitergeführt werden.
§ 12
Zuständigkeit des Vorstandes
1) Der Vorstand im Sinne von § 10 Ziff. 2 der Satzung ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie nicht durch die Satzung einem anderen Organ des Vereins übertragen sind.
2) In Angelegenheiten von besonderer Bedeutung kann der Vorstand, bestehend aus dem ersten Vorsitzenden, seinen zwei Stellvertretern, dem Schatzmeister und dem Schriftführer, den Beirat einberufen und auf seinen Antrag hin eine Beschlussfassung herbeiführen.
3) Der Vorstand ist berechtigt, in besonderen Fällen einzelnen Mitgliedern den Mitgliedsbetrag oder die Umlage ganz oder teilweise zu erlassen oder zu stunden.
4) Beschlussfassungen im Vorstand sind nur möglich, wenn mindestens die Hälfte der zum Vorstand gehörenden Mitglieder anwesend ist. Die Beschlüsse werden im Übrigen mit Mehrheit in entsprechender Anwendung von § 16 der Satzung gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
5) Der Vorstand tagt bei Bedarf. Den Bedarf stellt der erste Vorsitzende fest. Darüber hinaus kann aber auch mit Mehrheit der übrigen Vorstandsmitglieder die Einberufung verlangt werden. Die Frist zur Einladung muss angemessen sein. Eine schriftliche Einladung ist nicht erforderlich. Sie kann in sonstiger Weise den Vorstandsmitgliedern zur Kenntnis gebracht werden. Der Ablauf der Sitzungen ist in den wesentlichen Teilen zu protokollieren.
§ 13
Beirat
1) Dem Vorstand stehen ein Beirat bzw. mehrere Beiräte zur Seite. Die Anzahl der Beiräte sowie die Zahl der Personen, die den Beiräten angehören, bestimmt der Vorstand. Diese sollen möglichst aus der klementinischen Gemeinschaft stammen.
2) Die Mitglieder des Beirates bzw. der Beiräte werden vom Vorstand berufen. Vorschläge von den Mitgliedern bzw. aus der Mitgliederversammlung sind in die Entscheidungsfindung einzubeziehen.
3) Der Beirat bzw. die Beiräte sind vom Vorstand einzuberufen. Die Leitung hat ein Vorstandsmitglied.
4) Der Beirat bzw. die Beiräte haben die Aufgabe, über wichtige Vereinsangelegenheiten zu beraten und auf Antrag des leitenden Vorstandsmitgliedes zu beschließen, soweit nicht die Mitgliederversammlung gefordert ist. Darüber hinaus unterstützen der Beirat bzw. die Beiräte den Vorstand bei seiner Arbeit.
5) Beschlussfassungen im Beirat bzw. in den Beiräten werden in entsprechender Anwendung von § 12 der Satzung gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
§ 14
Einberufung der Mitgliederversammlung
1) Mindestens einmal im Jahr, möglichst im ersten Quartal, soll die ordentliche Mitgliederversammlung stattfinden.
2) Sie wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Einberufung kann schriftlich oder über e-Mail erfolgen.
3) Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist vom Vorstand einzuberufen, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn mindestens 1/10 der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe beantragen.
§ 15
Stimmrecht / Zuständigkeit
1) In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied eine Stimme. Eine Vertretung ist ausgeschlossen.
2) Die Mitgliederversammlung ist für folgende Angelegenheiten insbesondere zuständig:
§ 16
Beschlussfassung der Mitgliederversammlung
1) Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden bzw. einem seiner Stellvertreter geleitet. Ist keines dieser Vorstandsmitglieder anwesend, bestimmt die Versammlung den Versammlungsleiter. Bei Wahlvorgängen kann aus der Mitte der Versammlung ein Wahlleiter gewählt werden.
2) Die Art der Abstimmung bestimmt der Versammlungsleiter. Die Abstimmung muss schriftlich durchgeführt werden, wenn 1/3 der erschienenen, stimmberechtigten Mitglieder dies beantragt.
3) Die Mitgliederversammlung ist immer beschlussfähig, wenn zu ihr frist- und formgerecht eingeladen worden ist.
4) Die Mitgliederversammlung fasst Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Stimmenthaltungen werden als nicht abgegebene Stimmen gewertet. Zur Änderung der Satzung ist jedoch eine Mehrheit von 3/4 der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich, zur Auflösung des Vereins eine solche von 9/10.
5) Bei Wahlen ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat. Hat niemand mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten, findet zwischen den beiden Kandidaten, die die meisten Stimmen erhalten haben, eine Stichwahl statt. Gewählt ist dann derjenige, der die meisten Stimmen erhalten hat. Bei gleicher Stimmenzahl entscheidet das von dem Versammlungsleiter oder Wahlleiter zu ziehende Los.
Über Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das von einem Vorstandsmitglied sowie dem Protokollführer zu unterzeichnen ist. Die gerichtliche Überprüfung dieser Beschlüsse ist nur innerhalb eines Monats nach Beschlussfassung zulässig. Das gilt auch für Beschlüsse des Vorstandes und Beirates.
§ 17
Liquidator
Erfolgt eine Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins, ist der Vorsitzende zugleich vertretungsberechtigter Liquidator.
Die Neufassung dieser Satzung tritt mit Eintragung in das Vereinsregister in Kraft und ersetzt die Satzung in der Fassung vom 04.05.2004,
gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 16. September 2016 zu Bad Driburg
Hier steht also nachzulesen,
wer zur Zeit im Vorstand ist
und dann auch, wer´s mal gewesen
oder gar noch immer ist:
Der Vereinsvorstand wird aktuell gebildet von:
Erweitert wird der Vorstand durch
Förderverein St. Klemens e.V. eingetragener Verein beim Amtsgericht Brakel Um einen zügigen Postverkehr zu gewährleisten, bitte unbedingt die Anschrift des Vorsitzenden (s.u.) verwenden!
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Bankverbindung: Gemeinnützigkeit anerkannt vom Finanzamt Höxter. Zuwendungsbestätigungen können ausgestellt werden.
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Vorsitzender: Tel.: 02382-84403 |
Zweiter Vorsitzender: |
Schatzmeister: |
Schriftführer: |
Webmaster: Tel.: 0251-274330 |
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Beitrittsformulare
Wer gerne mitarbeiten möchte und die Vereinsziele, wie sie in der Satzung beschrieben sind, auch durch seinen finanziellen Beitrag ünterstützen will, findet hier das Beitrittsformular. Das ausgefüllte Formular ist nur mit einer handschriftlichen Unterschrift gültig - also bitte ausdrucken und ausgefüllt an ein Mitglied des Vorstands schicken.
Eines der wichtigsten Anliegen des Fördervereins ist es, die Verbindungen innerhalb der Familia Clementina aufrecht zu erhalten. Das geschieht durch die Ausrichtung eines jährlichen "Tags der klementinischen Gemeinschaft" Mitte September, aber vor allem auch durch die kontinuierliche Pflege unserer Adressdatenbank.
Wir bitten daher dringend alle Altklementiner und ehemaligen Mitarbeiter von St. Klemens, uns in dieser Aufgabe zu unterstützen, indem uns bei Wohnortwechseln die neue Anschrift mitgeteilt wird. Das kann ganz einfach erledigt werden über das Kontaktformular, das auf dieser Homepage jederzeit aufrufbar ist. - Nur so kann unsere Post, insbesondere der Blickpunkt, Sie auch erreichen!
Unsere Datenbank wurde in mühevoller Kleinarbeit Altklementiner jahrelang gepflegt von:
Altklementiner Franz Disse, Vellmar.
Seine Arbeit wird seit September 2020 weitergeführt von:
Altklementiner Adalbert Hanisch, Rheine.
<a.hanisch@manuklaton.de>
28. Nov. 2014. Der Vorstand des Fördervereins St. Klemens e.V. - in Person seines Vorsitzenden Ulrich Schulz und dessen Stellvertreters Werner Hardeck - übergab eine Spende in Höhe von 2.000 EUR zugunsten der anstehenden Renovierung der Kreuzkapelle in Warstein-Belecke. Verantwortlich für die Unterhaltung der Kreuzkapelle ist als Eigentümerin die Pfarrei St. Pankratius Belecke. Pfarrer Markus Gudermann und zwei Mitglieder seines Kirchenvorstandes bedankten sich für die gewährte Spende und luden alle Anwesenden nach der Scheckübergabe in der Kreuzkapelle ins Pfarrhaus Belecke ein.
Die Unterstützung der Kreuzkapelle ist dem Förderverein schon immer ein Anliegen, da diese Kapelle in den Gründungsjahren des Studienheimes St. Klemens von 1922-1935 als erste Hauskapelle diente. Bei der Belecker Bevölkerung - so der Wunsch des Fördervereins - möge diese Etappe ihrer Kapelle nicht in Vergessenheit geraten. Dazu trug nicht zuletzt auch die Lokalpresse bei, die mit BIld ausführlich von der Spendenübergabe berichtete.
Rechtzeitig zur Jubiläumsfeier des Clementinum ist ein Buch zur Geschichte der Einrichtung erschienen. Es kann ab sofort über den Buchhandel bezogen werden:
Rainer Hohmann, Ulrich Schulz (Hg.):
Das Studienheim St. Klemens für Priesterspätberufene Bad Driburg, Belecke, Aschaffenburg und Paderborn (1922-2010).
Zur Geschichte der ersten Schule des Zweiten Bildungswegs zum Abitur im deutschen Sprachraum.
(Veröffentlichungen zur Geschichte der mitteldeutschen Kirchenprovinz, Bd. 23).
Paderborn: Bonifatius-Verlag 2012, 680 S. mit DVD, EUR 36,90.
ISBN 378-3-89710-524-9
Hier ein Bestellformular zum Download: Bestellformular.pdf
Die Geschichte des Studienheimes St. Klemens für Priesterspätberufene Bad Driburg wird hier nach gründlicher Quellenrecherche erstmals wissenschaftlich fundiert und im Zusammenhang dargestellt. Die Autoren folgen in ihrer Darstellung der Chronologie und beginnen das insgesamt neun Kapitel umfassende Werk mit der Vita des Gründers und Pioniers des Zweiten Bildungsweges, des Prälaten Bernhard Zimmermann (1880-1969), der die Einrichtung seit ihrer Gründung im Jahr 1922 in Warstein-Belecke bis zum Ende der 1950er-Jahre entscheidend prägte. Einzelne Abschnitte widmen sich der Neuerrichtung des Studienheimes in Bad Driburg im Jahr 1927/28, den Filialgründungen in Aschaffenburg und Paderborn sowie der Schulschließung in der Zeit des Nationalsozialismus. Ein Kapitel stellt den Lübecker Märtyrerpriester Eduard Müller vor, Absolvent der Einrichtung, der im Jahr 2011 seliggesprochen wurde. Der Neuanfang nach 1945, welcher der Schule als „Gymnasium Clementinum“ die volle staatliche Anerkennung brachte, wird ausführlich geschildert, ebenso die erfolgreichen 1950er- und 1960er-Jahre mit hohen Schülerzahlen. Ein Ausblick auf die Jahrzehnte nach 1960 beschließt das Buch.
Die Studie liefert einen entscheidenden Baustein zur Geschichte des Zweiten Bildungsweges im deutschen Sprachraum, der – lange bevor er durch den Staat ab Mitte der 1960er-Jahre flächendeckend eingerichtet wurde – im Studienheim St. Klemens 1922 seinen Anfang genommen hat.
Die Texte sind zu Kapitelende jeweils reich bebildert (ca. 160 Originalfotos in Schwarz-Weiß). In einem ausführlichen Anhang werden Personenlisten mitgegeben, die nicht nur alle Vorkriegsschüler der Einrichtung und alle erfolgreichen Abiturienten der Nachkriegszeit umfassen, sondern auch das gesamte Ausbildungs- und Leitungspersonal (Hausgeistliche, Lehrkollegium) sowie alle Mitarbeiter in Hauswirtschaft und Verwaltung (inklusive Ordensschwestern). Darüber hinaus ist ein Datenträger (DVD) beigefügt, auf dem sich sämtliche Hauszeitschriften in digitalisierter Form finden, die seit der Gründung des Clementinum herausgegeben wurden – insgesamt ein Kompendium von 223 Heften und 35 Sonderausgaben.
Am 14. September 2011 fand in Belecke in der Kreuzkapelle wie alle Jahre ein Hochamt zum Fest Kreuzerhöhung statt, an das sich in diesem Jahr eine Gedenkfeier für den Märtyrer Eduard Müller anschloss, der im Juni in Lübeck seliggesprochen worden war. Aus diesem Anlass wurde in der Bodenpflasterung vor der Kapelle ein Gedenkstein mit den Lebensdaten Eduard Müllers eingeweiht. Müller hatte von 1931-32 im Clementinum Belecke gelebt, bevor er in das Clementinum Bad Driburg wechselte, wo er von 1932 bis zu seinem Abitur Ostern 1935 wohnte.
Auf Wunsch der Pfarrei Belecke und des Anno-Museumskreises unter Vorsitz von Josef Friederizi war Tage zuvor im Belecker Propsteimuseum schon eine Ausstellung zu Ehren Edaurd Müllers eröffnet worden.
Zu Eduard Müller finden Sie weitere Informationen im Menü Ehemalige: Sel. Eduard Müller
Pfr. Markus Gudermann (Mitte) segnet die neue Gedenkplatte gemeinsam mit Rektor Dr. Hohmann (r.)
Gedenkstein mit den Lebensdaten Eduard Müllers vor der Kreuzkapelle Belecke
v.l.: Norbert Cruse (stellv. Vors. Kirchenvorstand Belecke), Josef Friederizi, Elke Bertling (Ortsvorsteherin Belecke), Pfr. Gudermann, Rektor Dr. Hohmann, Ulrich Schulz (Vorsitzender Förderverein St. Klemens e.V.), August Herbst (Vorstand Förderverein St. Klemens e.V.), Anja Werthmann (Pfarrgemeinderat Belecke), im Hintergrund 4 Klementiner und Altklementiner Werner Hardeck, Foto: Michael Sprenger
Am Samstag, dem 25. Juni 2011, wurde unser Altklementiner Kaplan Eduard Müller, der zu den vier Lübecker Märtyern zählt, in Lübeck selig gesprochen und darf fortan als solcher um seine Fürbitte angerufen werden.
Wir Klementiner haben an dieser bewegenden Feier mit einer Gruppe von 16 Personen teilgenommen. Mit einem kräftigen Bittruf "Seliger Eduard Müller, bitte für uns!" verliehen wir unserer Freude Ausdruck.
Erzbischof Dr. Thissen erhält die Seligsprechungsurkunde
Seligsprechung der Lübecker Märtyrer - Mitschnitt
NDR Abendjournal Spezial: Die Lübecker Märtyrer (20. Juni 2011, 18:33 Uhr)
NDR: Schleswig-Holstein Magazin 25. Juni 2011
BibelTV Das Gespräch: Prof. Dr. Peter Voswinckel über die Lübecker Märtyrer
Bad Driburg, 29. Januar 2009
Im Jahr 2004 lief das Seligsprechungsverfahren für die sog. Lübecker Märtyrer an, darunter auch ein Altklementiner, nämlich Kaplan Eduard Müller, der von April 1931 bis 1935 im Clementinum sein Abitur erworben hatte. Am 10.11.1943 wurden er und drei weitere Lübecker Geistliche auf Beschluss der Willkür-Justiz der Nationalsozialisten durch das Fallbeil hingerichtet. Nähere Informationen auf dieser Seite unter:
Ehemalige: Sel. Eduard Müller).
Weihbischof Berenbrinker und Bürgermeister Deppe enthüllen das neue Straßenschild
Zum Gedenken daran wurde am 29. Janaur 2009 im Rathaus der Stadt Bad Driburg eine Ausstellung zu Eduard Müller und den Lübecker Märtyrern eröffnet, die bis Ende Februar 2009 zu sehen war. Die Ausstellung kam auf Initiative des Clementinums Paderborn und des Fördervereins St. Klemens e.V. der Altklementiner, besonders Herrn Helmut Ruttkes aus Bad Sassendorf zu Stande. In einer Feierstunde würdigte Bürgermeister Deppe den zeitweiligen Bad Driburger Bürger Eduard Müller als mutigen Glaubenszeugen und Widerstandskämpfer gegen das NS-Unrechtsregime. Dann führte Prof. Dr. Peter Voswinckel aus Travenbrück, Mitglied der Arbeitsgruppe "Lübecker Märtyrer", die für das Erzbistum Hamburg den Seligsprechungsprozess betreut, in die inhaltliche Konzeption der Ausstellung ein.
Der Rat der Stadt Bad Driburg hatte in seiner letzten Sitzung vor Weihnachten 2008 einstimmig beschlossen, dass die Straße vom Clemensheim hinauf zur Waldkapelle in Bad Driburg in "Eduard-Müller-Weg" umgewidmet werden soll. Deshalb begaben sich im Anschluss an die Feierstunde alle geladenen Gäste zum Clemensheim, um die Umwidmung vorzunehmen.
Bei der Ausstellungseröffnung im Rathaus Bad Driburg, v.l.: Heinrich Brinkmöller (stellv. Bürgermeister), Burkhard Deppe (Bürgermeister), Ulrich Schulz (Vorsitzender Förderverein St. Klemens e.V.), Prof. Dr. Peter Voswinckel (Arbeitsgruppe "Lübecker Märtyrer"), Weihbischof Hubert Berenbrinker, Rektor Dr. Hohmann (Geschäftsführer Clemens-Hofbauer-Hilfswerk e.V.), Altklementiner Helmut Ruttke (verantwortlich für die Ausstellung)